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Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Hunde in
der Mietwohnung der schriftlichen
Zustimmung des Vermieters erfordern, liegt es
im freien Ermessen des Vermieters, ob er
diese Zustimmung erteilen möchte. Er war darf
aber nicht willkürlich entscheiden.
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So genannte Kampfhunde (auch kleine
Rassen) dürfen in einer Mietwohnung auch mit
Erlaubnis des Vermieters nur in
Ausnahmefällen gehalten werden, wenn durch
sie keine Gefahr für die Nachbarschaft und
Mitbewohner ausgehen kann.
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Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung
in der Mietwohnung verboten ist, dann ist so
eine Klausel unwirksam. Denn darunter würden
auch Kleintiere fallen. Kleintiere, die im Käfig
leben, dürfen aber immer gehalten werden.
Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in
üblicher Zahl - entsprechend der
Wohnungsgröße gehalten werden.
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Der Vermieter kann es grundsätzlich auch nicht
verbieten, dass Besucher des Mieters einen
Hund in die Mietwohnung mitbringen.
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Wenn alle Nachbarn im Haus sich mit der
Haltung eines Hundes einverstanden erklären,
kann sich der Vermieter nicht mehr auf ein
Verbot der Tierhaltung berufen.
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Von einer Erlaubnis des Vermieters zur
Hundehaltung kann man ausgehen, wenn der
Vermieter längere Zeit ein Hund geduldet hat.
Ohne Grund kann er die Abschaffung des
Hundes dann nicht mehr verlangen. Das gilt
sogar dann, wenn im Mietvertrag steht, dass
der Vermieter seine Erlaubnis jederzeit
widerrufen kann.
Artgerechte Reaktionen eines Hundes sind:
kurzes Anschlagen bei Besuch
längeres Bellen bei fremden Personen
heftiges Begrüßen von Herrchen
Reaktionen auf vorbeistreunende Katzen
Wegen dieser Reaktionen darf die Abschaffung
eines Hundes also nicht verlangt werden.
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Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer
erlaubt, egal was im Mietvertrag steht.
Grund ist, dass sie andere Mieter
erfahrungsgemäß nicht belästigen. Aber die
Haltung eines Kampfhundes bedarf immer der
Zustimmung des Vermieters.
Mit diesem Schreiben bitten Sie Ihren Vermieter
um Erlaubnis zur Hundehaltung.
Das ist auch möglich, wenn im Mietvertrag von
vornherein die Hundehaltung verboten ist.
Haben Sie schon einen Hund, sollten Sie die
Erlaubnis auch nachträglich einholen.
Sie erhalten das Musterschreiben im Word und im
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Die Erlaubnis zur Hundehaltung vom
Vermieter muss ein Mieter einholen.
Haben in einer Wohnanlage schon mehrere
Familien einen Hund, kann der Vermieter weiteren
Mietern nicht
willkürlich die Anschaffung und Haltung eines
Hundes verbieten. Ein neuer Mieter kann also vom
Vermieter verlangen, wenn nicht wichtige Gründe
dagegen sprechen, die Erlaubnis zur Tierhaltung
zu bekommen. Hier geht es um die
Gleichbehandlung von unterschiedlichen Mietern.
Urteile:
Bitte um Erlaubnis zur
Hundehaltung
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