Neu zum Unterhalt 2025
Seit 01.01.2024 ergeben sich für Kinder höhere
Unterhaltsbeträge.
1. Altersstufe bis 1.900: 480 €
in der 2. Altersstufe auf 551 €
und in 3. Altersstufe auf 645 €
das Kindergeld beträgt auch 2025:
1. Kind: 250 Euro
2. Kind: 250 Euro
3. Kind: 250 Euro
ab dem 4. Kind: 250 Euro
Es soll 2025 erhöht werden.
Gesetze/ Berufsausbildungsbeihilfe
Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und
Wohnen beträgt 723 Euro im Monat.
darin für Unterkunftskosten: 325 Euro
Ein Unterhaltsschuldner muss eine gerichtliche
Abänderung des Unterhaltstitels beantragen, wenn
er sich mit dem anderen Elternteil nicht einigen
kann.
Und der Unterhaltsempfänger muss den
Unterhaltsschuldner abmahnen, wenn er keinen
Unterhalt erhält. (trotz Wissen über dessen
Zahlungsunfähigkeit).
Änderungen
die aktuellen Sätze:
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung vom
für Kinder von Alleinerziehenden.
Er beträgt seit dem 01.01.2022 und auch
noch 2024 monatlich
für Kinder unter sechs Jahren: EUR
177,00
für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR
236,00
für Kinder zwischen zwölf und siebzehn
Jahren: EUR 314,00
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet
spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre
alt wird.
In der ersten Altersstufe (Kinder bis zur Vollendung
des sechsten Lebensjahrs) stieg der
Mindestunterhalt zum 1. Januar 2025 auf 480 Euro.
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Formulare und Musterschreiben
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Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
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Antrag Änderung des Umgangsrechts
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Antrag auf Scheidung
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