Mit diesem Musterschreiben richten Sie Ihre
Beschwerde, wegen Lärmbelästigung durch
Nachbarn, an den Vermieter.
Sie teilen ihm mit, dass Sie die Miete mindern
werden, wenn er nicht für Abhilfe sorgen kann oder
will.
Zu empfehlen ist, ein Lärmprotokoll beizulegen.
Das Formular übermitteln wir Ihnen im Word und
im PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Mietminderung wegen Lärm –
Musterschreiben & rechtliche
Tipps
Preis gesamt: 3,
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Wann ist eine Mietminderung wegen Lärm
zulässig?
Lärm stellt einen Mietmangel im Sinne des § 536
BGB dar, wenn die Geräuschbelastung die
Wohnqualität nicht nur unerheblich
beeinträchtigt. Entscheidend ist dabei nicht, ob der
Vermieter den Lärm selbst verursacht, sondern ob
die Wohnung objektiv eingeschränkt nutzbar ist.
Typische Fälle, in denen eine Mietminderung
wegen Lärm in Betracht kommt:
Baulärm (z. B. Gerüstbau, Abrissarbeiten,
Sanierung)
Dauerhafter Straßen- oder Verkehrslärm
Lärm durch Nachbarn (Musik, Partys,
Haustiere)
Gewerbelärm (Baustellen, Gastronomie,
Lieferverkehr)
Schienen- oder Fluglärm, sofern nicht
vertraglich vereinbart
Wichtig: Kurzzeitiger oder ortsüblicher Lärm
rechtfertigt keine Mietminderung.
Praxisbeispiel aus dem Alltag
Beispiel:
Frau M. wohnt in einer Mietwohnung in einer
ruhigen Seitenstraße. Seit drei Monaten wird auf
dem Nachbargrundstück ein Mehrfamilienhaus
errichtet. Täglich von 7:00 bis 18:00 Uhr kommt es
zu massivem Baulärm (Presslufthammer,
Betonmischer, Lkw).
Vorgehen von Frau M.:
Sie führt ein Lärmprotokoll über 14 Tage
Meldet den Mangel schriftlich beim Vermieter
Setzt eine Frist von 14 Tagen
Mindert anschließend die Miete um 20 %
Ergebnis:
Der Vermieter akzeptiert die Mietminderung, da die
Baustelle bei Vertragsschluss nicht absehbar war
und der Lärm erheblich war.
Gerichte erkennen bei starkem Baulärm
Mietminderungen zwischen 10 % und 40 % an,
abhängig von Intensität und Dauer.
Wie hoch darf die Mietminderung bei Lärm
sein?
Eine feste Tabelle gibt es nicht. Die Höhe richtet
sich nach:
•
Dauer der Lärmbelastung
•
Tageszeit (Nachtlärm besonders
schwerwiegend)
•
Art des Lärms
•
Vorhersehbarkeit bei Vertragsschluss
•
Orientierungswerte aus der Rechtsprechung:
•
Lärmart
•
Mögliche Mietminderung
•
Baulärm ganztägig 15–40 %
•
Nachbarschaftslärm nachts 10–25 %
•
Verkehrslärm neu entstanden 5–20 %
Achtung: Eine zu hohe Mietminderung kann
zu Mietrückständen führen.
Voraussetzungen für eine wirksame
Mietminderung
Damit eine Mietminderung rechtlich Bestand hat,
sollten Mieter
folgende Punkte beachten:
•
Lärm dokumentieren
•
Ein detailliertes Lärmprotokoll (Datum, Uhrzeit,
Dauer, Art des Lärms).
•
Vermieter informieren
•
Schriftliche Mängelanzeige mit Aufforderung
zur Abhilfe.
•
Angemessene Frist setzen
•
Je nach Lärmart zwischen wenigen Tagen und
mehreren Wochen.
•
Mietminderung ankündigen
•
Idealerweise schriftlich, sachlich und
nachvollziehbar.
Tipp: Senden Sie das Schreiben per Einwurf-
Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Häufige Fehler bei der Mietminderung
wegen Lärm
Miete ohne Ankündigung kürzen
Kein Lärmprotokoll führen
Mangel nicht melden
Pauschale Minderungsquote ansetzen
Diese Fehler können im schlimmsten Fall eine
Kündigung rechtfertigen.
FAQ – Mietminderung wegen Lärm
Kann ich die Miete sofort mindern?
Ja, rechtlich entsteht der Minderungsanspruch
automatisch – dennoch ist eine vorherige Anzeige
dringend zu empfehlen.
Gilt Mietminderung auch bei Kinderlärm?
In der Regel nein. Kinderlärm gilt als
sozialadäquat.
Was ist bei Eigenverschulden des Vermieters?
Unerheblich – entscheidend ist die
Beeinträchtigung der Wohnung.
Muss ich den Lärm beweisen?
Ja. Lärmprotokolle, Zeugen oder Aufnahmen
können helfen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026