Mit diesem Musterschreiben richten Sie Ihre Beschwerde, wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn, an den Vermieter. Sie teilen ihm mit, dass Sie die Miete mindern werden, wenn er nicht für Abhilfe sorgen kann oder will. Zu empfehlen ist, ein Lärmprotokoll beizulegen. Das Formular übermitteln wir Ihnen im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Mietminderung wegen Lärm – Musterschreiben & rechtliche Tipps

Wann ist eine Mietminderung wegen Lärm zulässig?

Lärm stellt einen Mietmangel im Sinne des § 536 BGB dar, wenn die Geräuschbelastung die Wohnqualität nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Vermieter den Lärm selbst verursacht, sondern ob die Wohnung objektiv eingeschränkt nutzbar ist. Typische Fälle, in denen eine Mietminderung wegen Lärm in Betracht kommt: Baulärm (z. B. Gerüstbau, Abrissarbeiten, Sanierung) Dauerhafter Straßen- oder Verkehrslärm Lärm durch Nachbarn (Musik, Partys, Haustiere) Gewerbelärm (Baustellen, Gastronomie, Lieferverkehr) Schienen- oder Fluglärm, sofern nicht vertraglich vereinbart Wichtig: Kurzzeitiger oder ortsüblicher Lärm rechtfertigt keine Mietminderung.

Voraussetzungen für eine wirksame Mietminderung

Damit eine Mietminderung rechtlich Bestand hat, sollten Mieter folgende Punkte beachten: Lärm dokumentieren Ein detailliertes Lärmprotokoll (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Lärms). Vermieter informieren Schriftliche Mängelanzeige mit Aufforderung zur Abhilfe. Angemessene Frist setzen Je nach Lärmart zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Mietminderung ankündigen Idealerweise schriftlich, sachlich und nachvollziehbar.
Musterschreiben für Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Nachbarn
Tipp: Senden Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Praxisbeispiel aus dem Alltag

Beispiel: Frau M. wohnt in einer Mietwohnung in einer ruhigen Seitenstraße. Seit drei Monaten wird auf dem Nachbargrundstück ein Mehrfamilienhaus errichtet. Täglich von 7:00 bis 18:00 Uhr kommt es zu massivem Baulärm (Presslufthammer, Betonmischer, Lkw). Vorgehen von Frau M.: Sie führt ein Lärmprotokoll über 14 Tage Meldet den Mangel schriftlich beim Vermieter Setzt eine Frist von 14 Tagen Mindert anschließend die Miete um 20 % Ergebnis: Der Vermieter akzeptiert die Mietminderung, da die Baustelle bei Vertragsschluss nicht absehbar war und der Lärm erheblich war. Gerichte erkennen bei starkem Baulärm Mietminderungen zwischen 10 % und 40 % an, abhängig von Intensität und Dauer.

Wie hoch darf die Mietminderung bei Lärm sein?

Eine feste Tabelle gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach: Dauer der Lärmbelastung Tageszeit (Nachtlärm besonders schwerwiegend) Art des Lärms Vorhersehbarkeit bei Vertragsschluss Orientierungswerte aus der Rechtsprechung: Lärmart Mögliche Mietminderung Baulärm ganztägig 15–40 % Nachbarschaftslärm nachts 10–25 % Verkehrslärm neu entstanden 5–20 % Achtung: Eine zu hohe Mietminderung kann zu Mietrückständen führen.

Häufige Fehler bei der Mietminderung wegen Lärm

Miete ohne Ankündigung kürzen Kein Lärmprotokoll führen Mangel nicht melden Pauschale Minderungsquote ansetzen Diese Fehler können im schlimmsten Fall eine Kündigung rechtfertigen.

FAQ – Mietminderung wegen Lärm

Kann ich die Miete sofort mindern? Ja, rechtlich entsteht der Minderungsanspruch automatisch – dennoch ist eine vorherige Anzeige dringend zu empfehlen. Gilt Mietminderung auch bei Kinderlärm? In der Regel nein. Kinderlärm gilt als sozialadäquat. Was ist bei Eigenverschulden des Vermieters? Unerheblich – entscheidend ist die Beeinträchtigung der Wohnung. Muss ich den Lärm beweisen? Ja. Lärmprotokolle, Zeugen oder Aufnahmen können helfen.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Mit diesem Musterschreiben richten Sie Ihre Beschwerde, wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn, an den Vermieter. Sie teilen ihm mit, dass Sie die Miete mindern werden, wenn er nicht für Abhilfe sorgen kann oder will. Zu empfehlen ist, ein Lärmprotokoll beizulegen. Das Formular übermitteln wir Ihnen im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Tipps

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Wann ist eine Mietminderung wegen Lärm

zulässig?

Lärm stellt einen Mietmangel im Sinne des § 536 BGB dar, wenn die Geräuschbelastung die Wohnqualität nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Vermieter den Lärm selbst verursacht, sondern ob die Wohnung objektiv eingeschränkt nutzbar ist. Typische Fälle, in denen eine Mietminderung wegen Lärm in Betracht kommt: Baulärm (z. B. Gerüstbau, Abrissarbeiten, Sanierung) Dauerhafter Straßen- oder Verkehrslärm Lärm durch Nachbarn (Musik, Partys, Haustiere) Gewerbelärm (Baustellen, Gastronomie, Lieferverkehr) Schienen- oder Fluglärm, sofern nicht vertraglich vereinbart Wichtig: Kurzzeitiger oder ortsüblicher Lärm rechtfertigt keine Mietminderung.

Praxisbeispiel aus dem Alltag

Beispiel: Frau M. wohnt in einer Mietwohnung in einer ruhigen Seitenstraße. Seit drei Monaten wird auf dem Nachbargrundstück ein Mehrfamilienhaus errichtet. Täglich von 7:00 bis 18:00 Uhr kommt es zu massivem Baulärm (Presslufthammer, Betonmischer, Lkw). Vorgehen von Frau M.: Sie führt ein Lärmprotokoll über 14 Tage Meldet den Mangel schriftlich beim Vermieter Setzt eine Frist von 14 Tagen Mindert anschließend die Miete um 20 % Ergebnis: Der Vermieter akzeptiert die Mietminderung, da die Baustelle bei Vertragsschluss nicht absehbar war und der Lärm erheblich war. Gerichte erkennen bei starkem Baulärm Mietminderungen zwischen 10 % und 40 % an, abhängig von Intensität und Dauer.

Wie hoch darf die Mietminderung bei Lärm

sein?

Eine feste Tabelle gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach: Dauer der Lärmbelastung Tageszeit (Nachtlärm besonders schwerwiegend) Art des Lärms Vorhersehbarkeit bei Vertragsschluss Orientierungswerte aus der Rechtsprechung: Lärmart Mögliche Mietminderung Baulärm ganztägig 15–40 % Nachbarschaftslärm nachts 10–25 % Verkehrslärm neu entstanden 5–20 % Achtung: Eine zu hohe Mietminderung kann zu Mietrückständen führen.

Voraussetzungen für eine wirksame

Mietminderung

Damit eine Mietminderung rechtlich Bestand hat, sollten Mieter folgende Punkte beachten: Lärm dokumentieren Ein detailliertes Lärmprotokoll (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Lärms). Vermieter informieren Schriftliche Mängelanzeige mit Aufforderung zur Abhilfe. Angemessene Frist setzen Je nach Lärmart zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Mietminderung ankündigen Idealerweise schriftlich, sachlich und nachvollziehbar.
Tipp: Senden Sie das Schreiben per Einwurf- Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Häufige Fehler bei der Mietminderung

wegen Lärm

Miete ohne Ankündigung kürzen Kein Lärmprotokoll führen Mangel nicht melden Pauschale Minderungsquote ansetzen Diese Fehler können im schlimmsten Fall eine Kündigung rechtfertigen.

FAQ – Mietminderung wegen Lärm

Kann ich die Miete sofort mindern? Ja, rechtlich entsteht der Minderungsanspruch automatisch – dennoch ist eine vorherige Anzeige dringend zu empfehlen. Gilt Mietminderung auch bei Kinderlärm? In der Regel nein. Kinderlärm gilt als sozialadäquat. Was ist bei Eigenverschulden des Vermieters? Unerheblich – entscheidend ist die Beeinträchtigung der Wohnung. Muss ich den Lärm beweisen? Ja. Lärmprotokolle, Zeugen oder Aufnahmen können helfen.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026