Mietminderung ist möglich bei:
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Heizungsausfall (totaler) LG Berlin,
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75% Mietminderung Heizungsausfall von
September bis Februar
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Eine Mietminderung kann ab Anzeige des
Mangels bis zur Beseitigung des Mangels
geltend gemacht werden. Über die Höhe gibt
es keine genauen gesetzliche Vorgaben.
Es heißt im Gesetz nur, dass nur eine
angemessene geminderte Miete zu zahlen ist. Die
Rechtsprechung hat z.B. 20 Prozent anerkannt,
wenn im Februar das Schlafzimmer nicht beheizt
werden kann.
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Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22
Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt ein
Wohnungsmangel vor. Bei einem völligen
Heizungsausfall und Minusgraden im Winter ist
eine Mietminderung bis zu 100 Prozent
möglich. Wird es in der Wohnung nur noch
maximal 18 Grad Celsius warm, ist eine
Mietminderung bis zu 20 Prozent möglich.
•
Ein kurzfristiger Heizungsausfall an einzelnen
Tagen reicht nicht für eine Mietminderung.
Oberlandesgericht Brandenburg
Bei Heizungsproblemen sind Mieter
verpflichtet, dem Vermieter sofort Bescheid zu
geben.
•
Der Ausfall der Gasversorgung in einer
Wohnung, die mit Gas versorgt wird, mit dem
die Heizung, die Warmwasserbereitung und
der Herd betrieben werden, berechtigt in den
Monaten Oktober bis Dezember zu einer
Mietminderung von 100 %.
•
Erreicht die Temperatur in einer Wohnung in
den Wintermonaten nur 16 bis 17 Grad, so ist
dies ein Mangel der Mietsache und rechtfertigt
eine Mietminderung von 20 %.
Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter
mitteilen, dass die Heizung nur teilweise oder gar
nicht funktioniert. Dadurch werden keine
Mindesttemperaturen erreicht.
Setzen ihm dafür eine Frist und kündigen an, dass
Sie die Miete mindern werden, wenn er nicht für
Abhilfe sorgt.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Eine Mietminderung ist sofort möglich, also
von dem Zeitpunkt an, ab dem der Vermieter
informiert ist.
Solange der Vermieter in Verzug ist, das heißt trotz
Mahnung nicht reparieren lässt, können Mieter
auch Schadenersatz fordern. Der Vermieter muss
dann die Anschaffungs- und Stromkosten für ein
elektrisches Heizgerät übernehmen. In der Regel
wird dann der Stromverbrauch für zwölf Stunden
am Tag berechnet.
Heizungsausfall
Musterschreiben:
Sehr geehrte..., als ich gestern von der Arbeit nach
Hause kam, musste ich feststellen, dass die
Wohnung völlig
ausgekühlt war, weil die Heizung nicht funktioniertt.
Die Temperatur in der Wohnung beträgt nur
unzumutbare ........
Grad Celsius.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Heizung umgehend
instand zu setzen. Sollte die Heizung
nicht innerhalb der nächsten 2 Tage wieder ......
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