Dauerwohnrechtsvertrag
Das Dauerwohnrecht kann auf einen außerhalb
des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks
erstreckt werden, sofern die Wohnung
wirtschaftlich die Hauptsache bleibt. Ein
Grundstück kann in der Weise belastet werden,
dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung
erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des
Eigentümers nicht zu Wohnzwecken dienende
bestimmte Räume in einem auf dem Grundstück
errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu
nutzen.
(Ein Wohnrecht kann also für eine Wohnung, ein
Haus, ein Grundstück oder auch andere Gebäude
und einzelne Räume geben.)
Die Bestellung erfolgt durch Einigung und
Eintragung ins Grundbuch. Das
DAUERWOHNRECHT soll nur bestellt werden,
wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Wie
bei der Begründung von Wohnungseigentum, ist
der Eintragungsbewilligung ein Aufteilungsplan
beizufügen. Neben der Wohnung kann das
Dauerwohnrecht aber auch auf Teile des Gartens
ausgeweitet werden.
Auch eine Eintragung über das Wohnrecht einer
bestimmten Person kann nur und ausschließlich
über einen Notar erfolgen, der den Vertrag
beglaubigen muss und beim Grundbuchamt für die
Eintragung der Vereinbarungen sorgt.
Neben dem Wohnrecht auf Lebenszeit kann man
auch weitere Regelungen schriftlich vereinbaren.
Hier kann auch vereinbart werden, dass der Nutzer
des Wohnrechts anteilig die Betriebskosten
übernimmt aber auch eine Regelung, in der die
neuen Eigentümer diese übernehmen müssen, ist
möglich.
Die Kosten für die Eintragung in das Grundbuch
richten sich nach dem Eintragungswert (Wert des
Hauses).
Soll beispielsweise ein Wohnrecht für ein Haus
eingetragen werden, das 100. 000 Euro wert ist,
würde die Eintragung des Wohnrechts in das
Grundbuchs laut Gebührenordnung ca. 207 Euro
kosten. Für Eintragungen von Wohnrechten wird
eine volle Gebühr erhoben.
Ein Wohnrecht kann auch auf ein paar Jahre
beschränkt werden.
Schwierig wird es immer ein Haus zu verkaufen
welches mit einem Wohnrecht belastet ist.
Denn das bedeutet praktisch, dass man ein Haus
mit Bewohnern kaufen muss und diese nicht
kündigen kann, so lange das Wohnrecht läuft.
Der Verkauf eines Hauses berechtigt auch nicht
zur Kündigung. Wenn ein Mieter noch im Haus
wohnt, wird dieser praktisch mitgekauft.
Das Dauerwohnrecht ist das Recht auf
Bewohnung einer Wohnung. Das Dauerwohnrecht
ist veräußerbar und vererbbar.
Vertrag Dauerwohnrecht
( 2 Seiten)
Mit diesem Vertrag ist das Recht gesichert, in einer
Wohnung/ Haus auf Zeit oder auch auf Lebenszeit
wohnen zu können.
Diese Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen
werden. Der Vertrag muss also von einem Notar
beurkundet werden.
Sie erhalten das Formular im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
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