AMK Rechtportal

Umgangskosten für Kinder – Übernahme durch das Jobcenter?

Was sind Umgangskosten?

Umgangskosten sind Ausgaben, die entstehen, damit ein Elternteil regelmäßigen Kontakt zum Kind hat, z. B.:

Praxisbeispiel

Herr M. lebt getrennt von seinem 7-jährigen Sohn, bezieht Bürgergeld und fährt alle zwei Wochen 180 km zum Umgang. Die Fahrt kostet ca. 95 € pro Besuch. Durch einen Antrag mit Nachweisen übernimmt das Jobcenter die Kosten anteilig.

Rechner: Einschätzung Ihrer Chancen

Hinweis: Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung und ist unverbindlich.

Wichtige Punkte zu Umgangskosten

FAQ