Umgangskosten für Kinder – Übernahme durch das Jobcenter?
Was sind Umgangskosten?
Umgangskosten sind Ausgaben, die entstehen, damit ein Elternteil regelmäßigen Kontakt zum Kind hat, z. B.:
- Fahrtkosten (Bahn, Bus, Pkw)
- Übernachtungskosten bei weiter Entfernung
- Verpflegung während des Umgangs
- Kosten für Begleitpersonen bei kleinen Kindern
Praxisbeispiel
Herr M. lebt getrennt von seinem 7-jährigen Sohn, bezieht Bürgergeld und fährt alle zwei Wochen 180 km zum Umgang. Die Fahrt kostet ca. 95 € pro Besuch. Durch einen Antrag mit Nachweisen übernimmt das Jobcenter die Kosten anteilig.
Rechner: Einschätzung Ihrer Chancen
Hinweis: Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung und ist unverbindlich.
Wichtige Punkte zu Umgangskosten
- Fahrtkosten: Notwendige Fahrten können unter Umständen übernommen werden.
- Übernachtungskosten: Bei größerer Entfernung oder kleinen Kindern möglich.
- Umgangsregelung: Gerichtliche oder vertragliche Regelung unterstützt den Antrag.
- Bürgergeld: Besonders relevant für Kostenübernahme.
- Nachweise: Fahrkarten, Quittungen, Bürgergeldnachweis und Umgangsregelung einreichen.
FAQ
- Werden Umgangskosten beim Unterhalt berücksichtigt? Nein, nur über das Jobcenter möglich.
- Muss ich einen Antrag stellen? Ja, vor Entstehen der Kosten.
- Welche Kosten erkennt das Jobcenter an? Fahrtkosten, öffentliche Verkehrsmittel, anteilige Benzinkosten, ggf. Übernachtungen.
- Was tun bei Ablehnung? Widerspruch einlegen, Unterlagen nachreichen.