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Bei einem 15-jährigen Mädchen wurde ein
bösartiger Rückenmark-Krebs nicht erkannt.
Durch den Tumor wurde das Kind gelähmt.
Wegen jahrelanger Prozesse, in denen die
Patientin "hingehalten" wurde, erhielt sie Euro
75.000,- Schmerzensgeld und eine monatliche
Rente in Höhe von 250 Euro,- zugesprochen.
Mehr als sie gefordert hatte, da sich die Ärzte
nicht nur einen groben Behandlungsfehler hatten
zuschulden kommen lassen, sondern auch noch
einen jahrelangen Rechtsstreit begonnen hatten.
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Der Arzt behandelte eine Hirnhautentzündung
eines 1-jährigen Jungen nicht rechtzeitig.
Deswegen leidet dieser jetzt unter schweren
Gehirnschäden. Wegen des Behandlungsfehlers
musste der Arzt Euro 100 000,- Schmerzensgeld
sowie Schadensersatz für alle zukünftigen
Schäden zahlen.
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Bei der Geburt eines Kindes verhielt sich der
behandelnde Arzt grob fehlerhaft. Durch
dieses Verhalten erlitt das Kind einen schweren
Hirnschaden, aufgrund dessen es jede Fähigkeit
zu Wahrnehmungen und Empfindungen verloren
hat.
Es waren viele stationäre und ambulante
Behandlungen und Operationen notwendig. Dem
Kind wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von
Euro 115.000,- sowie eine monatliche Rente in
Höhe von Euro 300,- zugesprochen.
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Trotz eines deutlich vergrößerten
Kopfumfanges hatte ein Arzt bei einem
Jungen keine weiteren Untersuchungen
vorgenommen. Später stellte sich heraus, dass
der Junge an einem Wasserkopf litt. Es waren
aber schon dauerhafte Hirnschäden eingetreten.
Dem Kind wurden Euro 80.000,-
Schmerzensgeld sowie der Ersatz aller zukünftig
entstehenden Schäden zugesprochen.
Falsche Krebsdiagnose
Ein Arzt verwechselte Gewebeproben und teilte
einem Patienten fälschlicherweise mit, dass er
Krebs hat. Wegen der falschen Diagnose muss er
dem Patienten 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen,
Oberlandesgericht Bamberg. So eine Diagnose
kann schwere seelische Folgen haben.
Bei einer Patientin wurde ein Bauchdeckenabzess
zwei Tage zu spät entdeckt und die Entscheidung
zu einer Operation ein bis zwei Tage zu spät
getroffen. Durch die verlängerte Leidenszeit wurde
der Patientin 400 Euro,- Schmerzensgeld
zugesprochen.
Schmerzensgeld für Falschdiagnose
Misslungene Schönheitsoperation
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Ein Patient, der nach einer misslungenen
Schönheitsoperation schriftlich auf weitere
Ansprüche gegen den behandelnden Arzt
verzichtet, kann später kein Schmerzensgeld
verlangen.
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8500 € für eine misslungene Schönheits-
Operation im Bauch-Bereich (Fettabsaugen) bei
mangelhafter Aufklärung über die Risiken
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Bei einer jungen Frau wurden wegen einer
falschen ärztlichen Diagnose beide Eierstöcke
entfernt, daraufhin war sie völlig steril.
Schmerzensgeld 25 000 Euro.
Eine ärztliche Fehldiagnose nach einer
schweren Hodenprellung führte bei einem 25-
jährigen Mann zu einer Entfernung des rechten
Hodens. Ihm wurde ein Schmerzensgeld aufgrund
der zu erwartenden psychischen Störungen in
Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.
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