Dieser Rechner dient der überschlägigen Ermittlung des Versorgungsausgleichs auf Basis der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte.
⚠️ Rechtlicher Hinweis:
Der Rechner ersetzt keine gerichtliche oder anwaltliche Berechnung.
Maßgeblich sind die Entscheidungen des Familiengerichts gemäß §§ 1–5 VersAusglG
sowie die Auskünfte der Versorgungsträger.